Berufsfachschule für
Sozialpflege

Berufsfachschule für Sozialpflege

Berufsabschluss:

Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer /
Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin

Voraussetzung:

beendigte Vollzeitschulpflicht

Dauer:

2 Jahre vollzeitschulische Form

Aufnahme

Die Anmeldungen sind nach dem Zwischenzeugnis im Februar, jedoch spätestens bis zum 31. Juli jeden Jahres an die Schule zu richten.

Pflichtfächer

Allgemeinbildender Unterricht
Religionslehre
Deutsch und Kommunikation
Politik und Gesellschaft
Sport

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
Gesundheit fördern und wiederherstellen
Unterstützung bei der Selbstpflege
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Sozialpflegerische Praxis

Berufsbild

Die Berufsfachschule für Sozialpflege befähigt Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen zur Mitarbeit insbesondere der Alten- und Familienpflege sowie der Behindertenhilfe. Dabei unterstützen sie betreute Personen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege in stabilen Pflegesituationen.
Sie begleiten und betreuen Menschen aller Altersstufen personenzentriert in deren Alltag. Das hat zum Ziel, die Lebensqualität der betreuten Personen sowie deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu steigern und eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Ausbildung in der Praxiseinrichtung

Die fachpraktische Ausbildung wird in geeigneten Einrichtungen der Sozialpflege durchgeführt:

  • in der stationären und ambulanten Akut- oder Langzeitpflege sowie
  • in weiteren Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege

Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der 11. Klasse besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten.

Aufsichtsarbeit 1 umfasst Kompetenzen der Fächer:

  • Gesundheit fördern und wiederherstellen
  • Unterstützung bei der Selbstpflege
  • Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen


Aufsichtsarbeit 2
umfasst Kompetenzen des Faches:

  • Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung


Am Ende der 11. Klasse findet die praktische Prüfung im Fach Sozialpflegerische Praxis an der Praxisstelle statt.

Mittlerer Schulabschluss

Bei einer Prüfungsgesamtnote mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn ausreichende Kenntnisse in Englisch (die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen) nachgewiesen werden.

Weiterbildung

Der Abschluss als Sozialbetreuer*in und Pflegefachhelfer*in ermöglicht den Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung und mit mittlerem Schulabschluss auch zur Erzieherausbildung und der Heilerziehungspflege

Förderung und finanzielle Aufwendungen

Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Ausbildungsförderung. Nähere Auskunft erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt).
Es besteht Lernmittelfreiheit und Kostenfreiheit des Schulweges (10. Klasse).

Unsere Anschrift

Berufsbildungszentrum Münnerstadt
Altstadtweg 1
97702 Münnerstadt
Telefon: 0 97 33 / 8 11 90
Fax: 0 97 33 / 8 11 950
e-mail: verwaltung@bbz-muennerstadt.de

Hallo,
mein Name ist Sophie, ich bin 16 Jahre alt und ich lebe in Willmars.

Ich hatte privat Berührungspunkte mit der Pflege und entschied mich dann dazu, die Ausbildung zur Pflegefachhelferin und Sozialbetreuerin zu beginnen.

Meine Motivation dazu sind tatsächlich die Senioren. Worte wie „Es ist schön, dass du wieder da bist!“, wenn man ins Praktikum kommt, oder ein Lächeln ist für mich etwas Schönes. Wenn die Senioren sich darauf freuen, dass man wieder in die Praxis kommt und mit ihnen zusammen an ihren Fähigkeiten arbeitet, um sie zu erhalten, oder einfach nur Gespräche zu führen, mit ihnen in Kontakt zu treten und ihre Lebensgeschichten zu lauschen, sowie die Hände zu halten, die schon so viel erlebt und getan haben. Das ist das Schönste.

Ich bin auch seit einigen Jahren bei der Jugendfeuerwehr und gehe, sobald ich 18 werde, in die Aktive.