
Berufsfachschule für Sozialpflege
Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin / zum Staatlich geprüften Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer
Berufsabschluss
Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und
Pflegefachhelfer /
Staatlich
geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin
Voraussetzung
beendigte Vollzeitschulpflicht
Dauer
2 Jahre vollzeitschulische Form
Aufnahme
Die Anmeldungen sind nach dem Zwischenzeugnis im Februar,
jedoch spätestens bis zum 31. Juli
jeden Jahres an die Schule zu richten.
Pflichtfächer
Allgemeinbildender Unterricht |
Religionslehre |
Deutsch und Kommunikation |
Politik und Gesellschaft |
Sport |
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht |
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen |
Gesundheit fördern und wiederherstellen |
Unterstützung bei der Selbstpflege |
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung |
Sozialpflegerische Praxis |
Berufsbild
Die Berufsfachschule für Sozialpflege befähigt
Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen zur Mitarbeit insbesondere der
Alten- und Familienpflege sowie der Behindertenhilfe. Dabei unterstützen sie
betreute Personen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der
stationären Langzeitpflege in stabilen Pflegesituationen.
Sie begleiten und betreuen Menschen aller Altersstufen
personenzentriert in deren Alltag. Das hat zum Ziel, die Lebensqualität der betreuten
Personen sowie deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu steigern und
eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu
ermöglichen.
Ausbildung in der Praxiseinrichtung
Die fachpraktische Ausbildung wird in geeigneten Einrichtungen der Sozialpflege durchgeführt:
• in der stationären und ambulanten Akut- oder Langzeitpflege sowie
• in weiteren Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege
Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der 11. Klasse besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten.
Aufsichtsarbeit 1 umfasst Kompetenzen der Fächer:
• Gesundheit fördern und wiederherstellen
• Unterstützung bei der Selbstpflege
• Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
Aufsichtsarbeit 2 umfasst Kompetenzen des Faches:
• Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
Am Ende der 11. Klasse findet die praktische Prüfung im Fach Sozialpflegerische Praxis an der Praxisstelle statt.
Mittlerer Schulabschluss
Bei einer Prüfungsgesamtnote mit einem Notendurchschnitt
von mindestens 3,0 wird mit dem
Abschlusszeugnis der mittlere
Schulabschluss verliehen, wenn ausreichende Kenntnisse in Englisch (die dem
Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen) nachgewiesen werden.
Weiterbildung
Der Abschluss als Sozialbetreuer*in und
Pflegefachhelfer*in ermöglicht den Zugang zur generalistischen
Pflegeausbildung und mit mittlerem Schulabschluss auch zur Erzieherausbildung
und der Heilerziehungspflege.
Förderung und finanzielle Aufwendungen
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf
Ausbildungsförderung. Nähere Auskunft erteilt das zuständige Amt für
Ausbildungsförderung (Landratsamt).
Es besteht Lernmittelfreiheit und Kostenfreiheit des
Schulweges (10. Klasse).
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an!
Telefon: 0 97 33 / 81 190

Die Geschichte von Leon
Hallo,
mein Name ist Leon Braun, ich
bin 22 Jahre alt und Schüler der Sozialpflege.
Ich habe zuerst eine Ausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik gemacht und dann den Beruf zwei Jahre ausgeübt. In diesen beiden Jahren wurde mir aber klar, dass ich lieber mit Menschen arbeiten möchte.
Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, eine Ausbildung zum „Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer" zu machen. Hier bekomme ich Einblicke in Einrichtungen verschiedener sozialer und pflegerischer Bereiche wie Altenpflege, Krankenpflege oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Nach meinem Ausbildungsabschluss möchte ich mich noch weiterbilden, entweder zum Erzieher oder zum Heilerziehungspfleger, das entscheide ich noch.