Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin / zum Staatlich geprüften Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer

 

Berufsabschluss
Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer /
Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin

Voraussetzung    
beendigte Vollzeitschulpflicht

Dauer                  
2 Jahre vollzeitschulische Form

Aufnahme
Die Anmeldungen sind nach dem Zwischenzeugnis im Februar, jedoch spätestens bis zum 31. Juli jeden Jahres an die Schule zu richten.

Pflichtfächer

 Allgemeinbildender Unterricht
 Religionslehre
 Deutsch und Kommunikation
 Politik und Gesellschaft
 Sport
 Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
 Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
 Gesundheit fördern und wiederherstellen
 Unterstützung bei der Selbstpflege
 Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
 Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
 Sozialpflegerische Praxis


Berufsbild
Die Berufsfachschule für Sozialpflege befähigt Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen zur Mitarbeit insbesondere der Alten- und Familienpflege sowie der Behindertenhilfe. Dabei unterstützen sie betreute Personen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege in stabilen Pflegesituationen.
Sie begleiten und betreuen Menschen aller Altersstufen personenzentriert in deren Alltag. Das hat zum Ziel, die Lebensqualität der betreuten Personen sowie deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu steigern und eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Ausbildung in der Praxiseinrichtung
Die fachpraktische Ausbildung wird in geeigneten Einrichtungen der Sozialpflege durchgeführt:
•  in der stationären und ambulanten Akut- oder Langzeitpflege sowie
•  in weiteren Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege

Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der 11. Klasse besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten.
Aufsichtsarbeit 1 umfasst Kompetenzen der Fächer:
•  Gesundheit fördern und wiederherstellen
•  Unterstützung bei der Selbstpflege
•  Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
Aufsichtsarbeit 2 umfasst Kompetenzen des Faches:
•  Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
Am Ende der 11. Klasse findet die praktische Prüfung im Fach Sozialpflegerische Praxis an der Praxisstelle statt.

Mittlerer Schulabschluss
Bei einer Prüfungsgesamtnote mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn ausreichende Kenntnisse in Englisch (die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen) nachgewiesen werden.

Weiterbildung
Der Abschluss als Sozialbetreuer*in und Pflegefachhelfer*in ermöglicht den Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung und mit mittlerem Schulabschluss auch zur Erzieherausbildung und der Heilerziehungspflege.

Förderung und finanzielle Aufwendungen
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Ausbildungsförderung. Nähere Auskunft erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt).

Es besteht Lernmittelfreiheit und Kostenfreiheit des Schulweges (10. Klasse).

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Rufen Sie uns einfach an! Telefon: 0 97 33 / 81 190

 


Tahera

Die Geschichte von Tahera

Hallo,

mein Name ist Tahera,

ich bin 32 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Vor sechs Jahren bin ich aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und wohne jetzt in Bad Neustadt.

In meiner Heimat habe ich eine Ausbildung zur Schneiderin gemacht und in diesem Beruf gearbeitet. Hier möchte ich einen Job mit sicherer Zukunft, weshalb ich mich für die Ausbildung zur Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin entschieden habe.

Mich motiviert es, dass ich Bewohnern helfen und ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann. Das habe ich in meinem Praktikum im Altenpflegeheim tatsächlich auch so erlebt - ein wunderbares Gefühl für mich!