Sie müssen kein Schulgeld zahlen!
Über Kosten, Gebühren und Vergütung: 


Kosten und Gebühren:

Für Kopien werden pro Schuljahr bedarfsbezogen Gelder von der Schule erhoben.

Darüber hinaus kann eine Kostenbeteiligung von Seiten der Schüler/Schülerinnen erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für Theateraufführungen, Exkursionen, Studienfahrten, Hospitationen etc.


Vergütung der Praxisstelle:

1. Ausbildungsjahr  = 1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr  = 1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr  = 1.503,38 Euro


Meisterprämie:

Nach bestandener Abschlussprüfung zahlt der Freistaat Bayern aktuell eine Meisterprämie von 3000 € an alle Absolventen/Absolventinnen.