Aufnahmevoraussetzungen für das erste Studienjahr
1. Mittlerer Schulabschluss
und entweder
a) ein Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder
b) eine einschlägige Berufsausbildung (mind. zwei Jahre) oder
c) eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildung von mindestens zwei Jahren, die nicht einschlägig sein muss und ein Vorpraktikum von mindestens 200 Stunden in einem einschlägigen Arbeitsfeld.
2. Hochschulreife/Fachhochschulreife
und ein Vorpraktikum von 200 Stunden in einem einschlägigen Arbeitsfeld.