Welche allgemein bildende Abschlüsse sind erreichbar?


• Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
• Fachgebundene Hochschulreife
• Fachhochschulreife
• Fachgebundene Fachhochschulreife



Wie erreicht man die fachgebundene Fachhochschulreife?

Ergänzungsprüfung:

Englisch: mindestens die Note „ausreichend“ in der Ergänzungsprüfung
Deutsch: mindestens die Note „ausreichend“ im Jahresfortgang
Politik und Gesellschaft: mindestens die Note „ausreichend“ im Jahresfortgang
Prüfungsgesamtnote des Abschlusszeugnisses der Fachakademie

Studienmöglichkeiten:

Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kinder- und Jugendhilfe, Musik und bewegungsorientierte Sozialpädagogik, Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit an Schulen, Soziale Innovation
(QualV.  §23, Stand 21.10.2008)

(Erzieherinnen bekommen z.T. bis zu  75 -90 Creditpoints auf das Studium angerechnet.)



Wie erreicht man die allgemeine Fachhochschulreife?

Zusätzlich zur  Ergänzungsprüfung muss das Fach

Mathematik

pro Schuljahr mit drei Stunden belegt werden. Im zweiten Studienjahr muss die Jahresfortgangsnote mindestens  ausreichend sein.


Studienmöglichkeiten:

Alle Studiengänge an Fachhochschulen in Deutschland



Wie erreicht man die fachgebundene Hochschulreife?

Voraussetzung:

Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Ergänzungsprüfung

Studienmöglichkeiten:

Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaft, Soziologie, Lehramt (Grund-, Haupt- und Sonderschule), Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fächerverbindung Sozialpädagogik, Berufspädagogik (QualV § 2 Satz 2, Stand 15.02.2010)



Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Mit dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin  erreicht man die

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

(QualV.  § 31 Abs.1 Satz 3 und Hochschulzugangsberechtigung  für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtígung nach KMK-Beschluss vom 06.03.2009)

Bemerkungen:
Im Vergleich zu Allgemeinen Hochschulreife hat die Hochschule nicht die Pflicht, solche Absolventen aufzunehmen. Ihr Anteil darf nur 5 % eines Studienjahrgangs betragen.
Der Aufnahme an der  Hochschule geht ein Beratungsgespräch an der Hochschule voraus.