
Aktuelles
Veränderung in der ErzieherInnenausbildung!
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher für Personen mit Mittlerem Schulabschluss insgesamt vier statt fünf Jahre umfassen.
Das
bisherige zweijährige Sozialpädagogische Seminar (SPS) wird auf ein einjähriges
Sozialpädagogisches Einführungsjahr
(SEJ) verkürzt.
Die Gesamtausbildungsdauer setzt sich zusammen aus:
- einer einjährigen Vorbildung in Form eines Sozialpädagogischen Einführungsjahres (= SEJ)
- einem überwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitt von zwei Studienjahren (Vollzeitunterricht) an der Fachakademie für Sozialpädagogik. In diesen zwei Studienjahren sind 12 Wochen Blockpraktika integriert.
- einem durch die Fachakademie begleiteten Berufspraktikum von zwölf Monaten.
Für unsere Bewerberinnen und Bewerber bedeutet
dies, dass sie im SEJ nach augenblicklicher Planung jede Woche zwei Seminartage an der Fachakademie haben werden und
die restliche Zeit der Woche in einer
sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche von
der Geburt bis zum Alter von 27 Jahren arbeiten werden. Für dieses Praktikum wird durch die
Einrichtung eine Entlohnung gewährt.
Folgen für andere Bewerber und Bewerberinnen
Bewerber und Bewerberinnen mit folgenden Voraussetzungen können direkt in das erste Studienjahr an der Fachakademie einsteigen:
- Personen mit Hochschulreife/Fachhochschulreife und einem in der Regel sechswöchigen Vorpraktikum in einem einschlägigen Arbeitsfeld
-
Personen mit
einem mittleren Bildungsabschluss
und einer abgeschlossenen
Berufsausbildung mit einer Regelausbildung von mindestens zwei Jahren, die
nicht einschlägig sein muss. Auch hier bedarf es in der Regel eines sechswöchigen
Vorpraktikums in einem einschlägigen Arbeitsfeld.
Diese Vorteile im Rahmen der zwei Studienjahre an der Fachakademie bleiben bestehen:
- Möglicher Erwerb eines Hochschulzuganges (fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife)
- Förderung der Ausbildung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG1- derzeitige Mindestförderung 783,00 €/Monat zuschussfrei) und dem Schüler-BAföG
- Meisterbonus (2000 €/Stand Mai 2019) am Ende des Berufspraktikums
1 https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html
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