Veränderung in der ErzieherInnenausbildung!

Seit dem Schuljahr 2021/22 umfasst die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher für Personen mit Mittlerem Schulabschluss insgesamt vier statt fünf Jahre.

Das bisherige zweijährige Sozialpädagogische Seminar (SPS) wurde auf ein einjähriges Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) verkürzt.

Die Gesamtausbildungsdauer setzt sich zusammen aus:

  • einer einjährigen Vorbildung in Form eines Sozialpädagogischen Einführungsjahres (= SEJ)
  • einem überwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitt von zwei Studienjahren (Vollzeitunterricht) an der Fachakademie für Sozialpädagogik. In diesen zwei Studienjahren sind 12 Wochen Blockpraktika integriert.
  • einem durch die Fachakademie begleiteten Berufspraktikum von zwölf Monaten.

Für unsere Bewerberinnen und Bewerber bedeutet dies, dass sie im SEJ jede Woche zwei Seminartage an der Fachakademie haben und die restliche Zeit der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum Alter von 27 Jahren arbeiten. Für dieses Praktikum wird durch die Einrichtung eine Entlohnung gewährt.

Folgen für andere Bewerber und Bewerberinnen

Bewerber und Bewerberinnen mit folgenden Voraussetzungen können direkt in das erste Studienjahr an der Fachakademie einsteigen:

  • Personen mit Hochschulreife/Fachhochschulreife und einem Vorpraktikum von 200 Stunden in einem einschlägigen Arbeitsfeld
  • Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildung von mindestens zwei Jahren, die nicht einschlägig sein muss. Auch hier bedarf es in der Regel eines Vorpraktikums von 200 Stunden in einem einschlägigen Arbeitsfeld.

Diese Vorteile im Rahmen der zwei Studienjahre an der Fachakademie bleiben bestehen:

  • Möglicher Erwerb eines Hochschulzuganges (fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife)
  • Förderung der Ausbildung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG1- derzeitige Mindestförderung 783,00 €/Monat zuschussfrei) und dem Schüler-BAföG
  • Meisterbonus (2000 €/Stand Mai 2019) am Ende des Berufspraktikums

 

1 https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html

 

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